Bei der Einbruchsicherung von Objekten gilt die Grundregel: Mechanische Grundsicherung geht vor elektronischen Warnsystemen.
Nur gute mechanische Sicherheitsfenster setzten dem Einbrecher eine massive Zeitverzögerung und hohen Widerstand entgegen. Häufig greifen diese nicht an der Verglasung, sondern dem Fensterbeschlag an. Deshalb kann die mechanische Sicherung durch ein Sicherheitsschließteil bzw. elektronische Systeme oder Sicherheitsglas ergänzt werden, aber niemals ersetzt werden. Je nach Wohnlage und potenzieller Gefahr werden die Kunststofffenster mit einem Sicherheitsglas, speziellen Griffen und einem Einbruchschutz mit entsprechender Widerstandsklasse versehen.